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Zentralschließanlagen (Z-Anlagen)

Eine Z-Anlage ist die einfachste Form einer Schließanlage. Die Preise für Z-Anlagen sind normalerweise günstiger als die Preise von HS- und GHS-Anlagen.

Der typische Anwendungsfall für eine Z-Anlage ist ein Wohnhaus mit mehreren Mietparteien. Die einzelnen Mieter sollen mit demselben Schlüssel ihre Wohnungstüre und die Eingangstüren schließen können. Hingegen dürfen die Wohnungsschlüssel nicht bei den Wohnungen der anderen Mietparteien passen.

Diesen Anwendungsfal bildet man am einfachsten ab, indem der Eingangstürenzylinder eine Zentralschließfunktion bekommt, die von den Schlüsseln der einzelnen Wohnungen benutzt wird.

Eine Z-Anlage darf zusätzlich noch einen sogenannten technischen Hauptschlüssel beinhalten, der alle technischen Räme (Heizung, Aufzugwartung, Stromzähler, etc.) schließt. In einer Z-Anlage darf es jedoch keinen Generalschlüssel geben, der an allen Türen der Anlage (auch an den Wohnungen) berechtigt ist. Ein solcher Fall wäre nur mit der (teureren) Hauptschlüsselanlage (HS-Anlage) abbildbar.

Schließplan einer Z-Anlage

In der folgenden Abbildung sieht man einen Schließplan für eine typische Z-Anlage:
Aufbau Schließplan

In diesem Beispiel gibt es in einem Wohnhaus vier Wohnungen für verschiedene Mietparteien, die jeweils 3 Schlüssel ausgehändigt bekommen (siehe Spalte 4, Positionen 2-5).

Die Wohnungsschlüssel schließen zusätzlich die zu den Wohnungen gehörigen Kellerabteile, da diese jeweils im Schließplan dieselbe Zylindernummer (Spalte 8, Positionen 2-5 mit 10-13) haben und damit mit den entsprechenden Wohnungszylindern gleichschließend sind.

Die Haupteingangstüren, die Kellertüre und das Tiefgaragentor haben eine Zentralschließfunktion ("Z" in Spalte 9, Positionen 1,6 und 9). Das bedeutet, dass die Eigenschlüssel von Zylindern, die einen Strich ("i", "I" oder "|") in derselben Spalte (im Beispiel Spalte 9, Positionen 2-5) haben, zusätzlich die mit "Z" markierten Zylinder schließen können. Das bedeutet, dass die Mieter mit ihrem Wohnungschlüssel zur Haupteingangstüre, in den Keller und durch das Tiefgaragentor hineinkommen.

Es gibt noch die Räume Technikraum und Heizungsraum, in die die Mieter nicht hineinkommen. Der Schlüssel für diese Türen wird als technischer Hauptschlüssel in Spalte 10 definiert. Von diesem technischen Hauptschlüssel existieren drei Exemplare (Zeile 3, Spalte 10). Er trägt die aufgedruckte Bezeichnung "G1" (Zeile 4, Spalte 10). Dieser Schlüssel ist an Haupteingangstüre, Keller, Tiefgaragentor, Heizungsraum und Technikraum berechtigt. Dies wird durch die "X" in Spalte 10, Positionen 1 und 6-9 erreicht.

Beispiele

Das Beispiel Excel-File zu obiger Schließanlage kann auf der Download Seite heruntergeladen werden.

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