Eine Z-Anlage ist die einfachste Form einer Schließanlage. Die Preise
für Z-Anlagen sind normalerweise günstiger als die Preise von HS- und
GHS-Anlagen.
Der typische Anwendungsfall für eine Z-Anlage ist ein Wohnhaus mit mehreren
Mietparteien. Die einzelnen Mieter sollen mit demselben Schlüssel ihre
Wohnungstüre und die Eingangstüren schließen können. Hingegen
dürfen die Wohnungsschlüssel nicht bei den Wohnungen der anderen Mietparteien
passen.
Diesen Anwendungsfal bildet man am einfachsten ab, indem der
Eingangstürenzylinder eine Zentralschließfunktion bekommt, die von den
Schlüsseln der einzelnen Wohnungen benutzt wird.
Eine Z-Anlage darf zusätzlich noch einen sogenannten technischen
Hauptschlüssel beinhalten, der alle technischen Räme (Heizung, Aufzugwartung,
Stromzähler, etc.) schließt. In einer Z-Anlage darf es jedoch keinen
Generalschlüssel geben, der an allen Türen der Anlage (auch an den Wohnungen)
berechtigt ist. Ein solcher Fall wäre nur mit der (teureren) Hauptschlüsselanlage
(HS-Anlage) abbildbar.
|
In der folgenden Abbildung sieht man einen Schließplan für eine
typische Z-Anlage:
In diesem Beispiel gibt es in einem Wohnhaus vier Wohnungen für
verschiedene Mietparteien, die jeweils 3 Schlüssel ausgehändigt bekommen (siehe Spalte 4, Positionen 2-5).
Die Wohnungsschlüssel schließen zusätzlich die zu den
Wohnungen gehörigen Kellerabteile, da diese jeweils im Schließplan dieselbe
Zylindernummer (Spalte 8, Positionen 2-5 mit 10-13) haben und damit mit den
entsprechenden Wohnungszylindern gleichschließend sind.
Die Haupteingangstüren, die Kellertüre und das Tiefgaragentor haben eine
Zentralschließfunktion ("Z" in Spalte 9, Positionen 1,6 und 9). Das bedeutet, dass die
Eigenschlüssel von Zylindern, die einen Strich ("i", "I" oder "|") in derselben
Spalte (im Beispiel Spalte 9, Positionen 2-5) haben, zusätzlich die mit "Z"
markierten Zylinder schließen können. Das bedeutet, dass die Mieter mit ihrem
Wohnungschlüssel zur Haupteingangstüre, in den Keller und durch das
Tiefgaragentor hineinkommen.
Es gibt noch die Räume Technikraum und Heizungsraum, in die die Mieter
nicht hineinkommen. Der Schlüssel für diese Türen wird als technischer
Hauptschlüssel in Spalte 10 definiert. Von diesem technischen Hauptschlüssel
existieren drei Exemplare (Zeile 3, Spalte 10). Er trägt die aufgedruckte
Bezeichnung "G1" (Zeile 4, Spalte 10). Dieser Schlüssel ist an
Haupteingangstüre, Keller, Tiefgaragentor, Heizungsraum und Technikraum berechtigt.
Dies wird durch die "X" in Spalte 10, Positionen 1 und 6-9 erreicht.
|